Darlehensnehmer
Darlehensnehmer ist die Vertragspartei, die aufgrund eines Darlehensvertrags Geld oder vertretbare Sachen erhält und zur Rückgewähr verpflichtet ist. Beim Gelddarlehen muss er den bereitgestellten Betrag bei Fälligkeit zurückzahlen und die vereinbarten Zinsen entrichten. Ihn treffen außerdem Mitwirkungs-, Informations- und gegebenenfalls Sicherungspflichten. Bei einem Verbraucher gelten ergänzende Schutzregeln, insbesondere zu Pflichtinformationen, Widerruf und Kündigung.
Rechtliche Bedeutung
Der Darlehensnehmer erlangt das Recht, den Darlehensbetrag für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Seine Hauptpflichten sind Rückzahlung und gegebenenfalls Zinszahlung. Mehrere Darlehensnehmer können gesamtschuldnerisch haften.
Voraussetzungen und Folgen
Tilgungsplan, Fälligkeit, Zinsbindung und Kündigungsrechte ergeben sich aus Vertrag und Gesetz. Bei Zahlungsverzug kann der Darlehensgeber unter gesetzlichen Voraussetzungen kündigen und Sicherheiten verwerten. Eine wirtschaftliche Überforderung macht den Vertrag nicht automatisch unwirksam.
Beispiel
Zwei Ehegatten unterzeichnen gemeinsam einen Immobilienkredit. Beide sind Darlehensnehmer und können der Bank grundsätzlich jeweils für die gesamte offene Schuld haften.
Häufige Fragen
Ist der Darlehensnehmer immer der Empfänger der Auszahlung?
Nicht zwingend. Auf seine Weisung kann die Auszahlung etwa direkt an Verkäufer oder andere Beteiligte erfolgen.
Kann ein Darlehensnehmer den Vertrag kündigen?
Ja, nach vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsregeln; bei gebundenem Sollzins gelten besondere Fristen und Voraussetzungen.
Verwandte Begriffe
Darlehensgeber, Kreditvertrag, Kreditsicherheit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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