Kreditvertrag
Ein Kreditvertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Häufig handelt es sich rechtlich um einen Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB. Der Kreditnehmer muss den überlassenen Betrag zurückzahlen und regelmäßig Zinsen entrichten. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz, Auszahlungsvoraussetzungen und Sicherheiten werden vertraglich festgelegt.
Rechtliche Bedeutung
Der Begriff Kredit ist weiter als Gelddarlehen und kann etwa Kontokorrent-, Lieferanten- oder Avalkredite erfassen. Für Verbraucherkredite gelten besondere Form-, Informations-, Widerrufs- und Kreditwürdigkeitsregeln.
Voraussetzungen und Folgen
Der Vertrag muss Hauptleistungspflichten, Kosten und Fälligkeiten hinreichend bestimmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen, Kündigung und Verwertung von Sicherheiten folgen; gesetzliche Kündigungsschutzvorschriften sind zu beachten.
Beispiel
Eine Bank zahlt einem Kunden 20.000 Euro aus. Der Kunde verpflichtet sich, den Betrag über fünf Jahre in monatlichen Raten zuzüglich fest vereinbarter Zinsen zurückzuzahlen.
Häufige Fragen
Ist jeder Kreditvertrag ein Darlehensvertrag?
Nein. Kredit ist der weitere wirtschaftliche Begriff; rechtlich können verschiedene Vertragstypen zugrunde liegen.
Kann ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt werden?
Je nach Vertragsart und Gesetz ja; dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Verwandte Begriffe
Verbraucherdarlehen, Darlehensnehmer, Kreditsicherheit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.