Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung stützt sich auf eine schuldhafte Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, die der Arbeitnehmer steuern kann. Typische Gründe sind beharrliche Arbeitsverweigerung, wiederholte Unpünktlichkeit oder erhebliche Pflichtverstöße. Regelmäßig ist zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich, weil die Kündigung nur letztes Mittel sein darf. Zusätzlich sind Prognose, Interessenabwägung, Kündigungsfrist, Betriebsratsanhörung und gegebenenfalls besonderer Kündigungsschutz zu prüfen. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten.

Rechtliche Bedeutung

Die Kündigung reagiert auf steuerbares Verhalten und soll künftige Vertragsstörungen vermeiden.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer wiederholt trotz wirksamer Abmahnung denselben erheblichen Pflichtverstoß.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Kündigung reagiert auf steuerbares Verhalten und soll künftige Vertragsstörungen vermeiden.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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