Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung bis zum regulären Ende unzumutbar macht. Im Arbeitsrecht muss sie grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden. Häufig sind vorherige Abmahnung, Anhörung, Interessenabwägung und mildere Mittel zu prüfen. Auch Miet- und andere Vertragsverhältnisse kennen besondere fristlose Kündigungsgründe. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten.

Rechtliche Bedeutung

Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Mittel zur sofortigen Vertragsbeendigung.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein schwerer Vertrauensbruch macht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Mittel zur sofortigen Vertragsbeendigung.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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