Wehrverfassung
Wehrverfassung ist die Gesamtheit der Verfassungsnormen über Aufstellung, Auftrag, Organisation, Führung und Kontrolle der Streitkräfte. Im Grundgesetz regelt sie insbesondere die Bundeswehr, die Befehls- und Kommandogewalt, Verteidigungs- und Spannungsfall, Wehrpflicht, parlamentarische Kontrolle sowie zulässige Einsätze. Sie verbindet staatliche Verteidigungsfähigkeit mit Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechtsschutz. Militärische Gewalt darf deshalb nur auf verfassungsrechtlicher Grundlage und innerhalb klarer Zuständigkeiten eingesetzt werden.
Verfassungsrechtliche Elemente
Zur Wehrverfassung gehören Bundeswehr, Parlamentsarmee, Verteidigungsfall und Wehrpflicht. Den Wortlaut bietet das Grundgesetz.
Beispiel
Ein bewaffneter Auslandseinsatz benötigt eine verfassungsrechtliche Grundlage und grundsätzlich die Zustimmung des Bundestages.
FAQ
Darf die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden?
Nur in den eng geregelten Ausnahmefällen des Grundgesetzes.
Wer hat die Kommandogewalt?
Im Frieden der Bundesverteidigungsminister, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler.
Gelten Grundrechte für Soldaten?
Ja. Einschränkungen bedürfen einer verfassungs- und gesetzmäßigen Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.