Verfassung
Eine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt insbesondere Aufbau, Aufgaben und Grenzen der Staatsgewalt, regelt das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander und gewährleistet grundlegende Rechte des Bürgers. Verfassungsrecht steht regelmäßig über dem einfachen Gesetzesrecht und bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. In Deutschland bildet das Grundgesetz die Bundesverfassung; daneben besitzen die Länder eigene Landesverfassungen.
Funktionen
Eine Verfassung organisiert staatliche Herrschaft, begrenzt sie durch Grundrechte und Verfahren und schafft demokratische Legitimation. Sie enthält häufig Staatsziele und grundlegende Strukturentscheidungen.
Änderung
Verfassungsänderungen unterliegen regelmäßig erhöhten Anforderungen. Für das Grundgesetz gelten die Zweidrittelmehrheiten und die Grenzen des Art. 79 GG.
Beispiel
Ein einfaches Gesetz, das gegen ein Grundrecht verstößt, ist verfassungswidrig und kann im vorgesehenen Verfahren verworfen werden.
Häufige Fragen
Ist jedes Staatsgrundgesetz eine geschriebene Urkunde?
Nein. Verfassungsordnungen können auch wesentlich durch Gewohnheitsrecht und Verfassungskonventionen geprägt sein.
Haben deutsche Länder eigene Verfassungen?
Ja. Sie müssen den grundlegenden Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Verfassungsrecht, Staatsrecht, Grundrechte. Mehr auf das-grundgesetz.de und bayerische-verfassung.de.
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