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Kreiswahlleiter

Der Kreiswahlleiter ist das zuständige Wahlorgan für einen Wahlkreis bei Bundestagswahlen. Er koordiniert die Wahlvorbereitung im Kreis, nimmt Kreiswahlvorschläge entgegen, prüft sie vor und führt den Vorsitz im Kreiswahlausschuss. Nach der Wahl sammelt er die Ergebnisse der Wahlbezirke und stellt mit dem Ausschuss das Kreiswahlergebnis fest. Er handelt unparteiisch auf Grundlage von Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung.

Aufgaben vor der Wahl

Der Kreiswahlleiter macht Fristen bekannt, nimmt Kreiswahlvorschläge entgegen und bereitet ihre Zulassung vor. Außerdem koordiniert er die Wahlorgane im Wahlkreis und kann für die Briefwahlauszählung zuständig sein.

Ergebnisfeststellung

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahlbezirke werden an ihn gemeldet. Der Kreiswahlausschuss prüft die Unterlagen und stellt das endgültige Wahlkreisergebnis öffentlich fest; anschließend erfolgt die Weiterleitung an den Landeswahlleiter.

Beispiel

Ein Kreiswahlvorschlag geht erst nach Ablauf der gesetzlichen Einreichungsfrist ein. Der Kreiswahlleiter dokumentiert dies und legt den Vorgang dem Kreiswahlausschuss zur Entscheidung vor.

FAQ

Ernennt sich der Kreiswahlleiter selbst?

Nein. Er und sein Stellvertreter werden durch die zuständige Landesstelle ernannt.

Leitet er den Wahlvorstand im Wahllokal?

Nein. Dort führt der Wahlvorsteher den Wahlvorstand.

Wo stehen seine Aufgaben?

In §§ 8 ff. BWahlG und der Bundeswahlordnung; ergänzend auf wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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