Einkünfte
Einkünfte sind im Einkommensteuerrecht die Ergebnisse der sieben gesetzlich bestimmten Einkunftsarten. Bei Gewinneinkünften werden sie grundsätzlich als Gewinn, bei Überschusseinkünften als Überschuss der Einnahmen über Werbungskosten ermittelt. Die Summe der Einkünfte bildet eine wesentliche Zwischenstufe auf dem Weg zum Einkommen und zum zu versteuernden Einkommen.
Gewinn- und Überschusseinkünfte
Zu den Gewinneinkünften gehören Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit. Bei nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften wird grundsätzlich der Überschuss ermittelt.
Abgrenzung zu Einnahmen
Einnahmen sind Zuflüsse innerhalb einer Einkunftsart. Erst nach Abzug der jeweils zulässigen Aufwendungen ergeben sich die Einkünfte.
Beispiel
Ein Vermieter erhält Jahresmieten von 18.000 Euro und hat abzugsfähige Werbungskosten von 6.000 Euro. Seine Einkünfte aus Vermietung betragen grundsätzlich 12.000 Euro.
Häufige Fragen
Ist jeder Geldzufluss steuerpflichtig?
Nein. Er muss einer gesetzlichen Einkunftsart zugeordnet werden und darf nicht steuerfrei sein.
Können Einkünfte negativ sein?
Ja. Verluste können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Verwandte Begriffe
Einkommensteuer, Einkunftsarten, Einnahmen, Werbungskosten, Gewinn
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Kommentar
Die Kommentare sind geschlossen.