Markengesetz (MarkenG)

Markengesetz (MarkenG) Das Markengesetz, abgekürzt MarkenG, regelt den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben in Deutschland. Es enthält Vorschriften zur Markenfähigkeit, Anmeldung, Eintragung, Schutzdauer, Löschung und Durchsetzung. Außerdem bestimmt es, wann die Benutzung eines Zeichens Rechte verletzt. Unionsmarken und internationale Registrierungen unterliegen ergänzenden europäischen und internationalen Regelungen.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Markeninhaber stützt seinen Unterlassungsanspruch wegen eines verwechslungsfähigen Zeichens auf das Markengesetz.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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