Markengesetz (MarkenG)

Markengesetz (MarkenG) Das Markengesetz, abgekürzt MarkenG, regelt den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben in Deutschland. Es enthält Vorschriften zur Markenfähigkeit, Anmeldung, Eintragung, Schutzdauer, Löschung und Durchsetzung. Außerdem bestimmt es, wann die Benutzung eines Zeichens Rechte verletzt. Unionsmarken und internationale Registrierungen unterliegen ergänzenden europäischen und internationalen Regelungen.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Markeninhaber stützt seinen Unterlassungsanspruch wegen eines verwechslungsfähigen Zeichens auf das Markengesetz.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Wort-Bild-Marke

    Wort-Bild-Marke Eine Wort-Bild-Marke verbindet sprachliche und grafische Bestandteile in einem einheitlichen Zeichen. Geschützt ist grundsätzlich die eingetragene Gesamtdarstellung. Bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr kann einzelnen Bestandteilen unterschiedliches Gewicht zukommen. Eine Wort-Bild-Marke vermittelt nicht ohne Weiteres denselben Schutz wie eine isolierte Wortmarke für den enthaltenen Begriff. Rechtliche Einordnung Die genaue Reichweite richtet sich nach…

  • Markenverletzung

    Markenverletzung Eine Markenverletzung liegt vor, wenn ein geschütztes Zeichen ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr in einer Weise benutzt wird, die in den Schutzbereich einer Marke eingreift. Das kann bei identischen Zeichen und Waren, bei Verwechslungsgefahr oder beim Ausnutzen der Wertschätzung bekannter Marken der Fall sein. Mögliche Ansprüche umfassen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung. Rechtliche…

  • Wortmarke

    Wortmarke Eine Wortmarke schützt ein Zeichen in seiner sprachlichen Form, unabhängig von einer bestimmten grafischen Gestaltung. Sie kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder zulässigen Zeichenkombinationen bestehen. Der Schutz erfasst die eingetragene Zeichenfolge für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Rein beschreibende Angaben oder Zeichen ohne Unterscheidungskraft sind grundsätzlich nicht eintragungsfähig. Rechtliche Einordnung Die genaue Reichweite richtet…

  • | |

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Bundesbehörde für gewerbliche Schutzrechte in Deutschland. Es nimmt insbesondere Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und eingetragene Designs entgegen, führt die zugehörigen Register und entscheidet in den gesetzlich vorgesehenen Verfahren. Das Amt prüft je nach Schutzrecht unterschiedliche formelle und materielle Voraussetzungen; es berät jedoch nicht individuell über die…

  • Markenanmeldung

    Markenanmeldung Die Markenanmeldung ist der Antrag, ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen in ein Markenregister einzutragen. In Deutschland erfolgt sie regelmäßig beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Zeichen und das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis müssen hinreichend bestimmt sein. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse, grundsätzlich aber nicht von Amts wegen sämtliche älteren Markenrechte. Diese können im…

  • Bildmarke

    Bildmarke Eine Bildmarke ist eine Marke, die aus einer grafischen Darstellung ohne schutzprägende Wortbestandteile besteht. Dazu können Logos, Symbole, Figuren oder abstrakte Gestaltungen gehören. Schutzgegenstand ist die konkret eingetragene Darstellung. Für die Eintragung muss das Zeichen unterscheidungskräftig sein und darf keinen absoluten Schutzhindernissen unterliegen. Die Verletzungsprüfung berücksichtigt insbesondere die bildliche Ähnlichkeit. Rechtliche Einordnung Die genaue…