Markeninhaber
Markeninhaber Markeninhaber ist die Person oder das Unternehmen, dem das ausschließliche Recht an einer Marke zusteht. Bei einer Registermarke ergibt sich die Inhaberschaft grundsätzlich aus dem Register. Der Markeninhaber darf die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen benutzen, Lizenzen vergeben und gegen Verletzungen vorgehen. Die Marke kann übertragen, belastet oder bei fehlender Benutzung angreifbar werden.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Der eingetragene Markeninhaber lizenziert sein Zeichen an einen Vertriebspartner.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.