Unterscheidungskraft
Unterscheidungskraft Unterscheidungskraft ist die Eignung eines Zeichens, Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen und von Angeboten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für die Eintragung einer Marke. Rein beschreibende, werbeübliche oder allgemein verständliche Angaben besitzen häufig keine hinreichende Unterscheidungskraft. Maßgeblich sind die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Die bloße Bezeichnung „Schnell“ kann für Expresslieferungen als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig angesehen werden.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.