Markenanmeldung
Markenanmeldung Die Markenanmeldung ist der Antrag, ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen in ein Markenregister einzutragen. In Deutschland erfolgt sie regelmäßig beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Zeichen und das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis müssen hinreichend bestimmt sein. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse, grundsätzlich aber nicht von Amts wegen sämtliche älteren Markenrechte. Diese können im Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Ein Gründer meldet einen Produktnamen beim DPMA für Software- und Beratungsleistungen an.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.