Wort-Bild-Marke

Wort-Bild-Marke Eine Wort-Bild-Marke verbindet sprachliche und grafische Bestandteile in einem einheitlichen Zeichen. Geschützt ist grundsätzlich die eingetragene Gesamtdarstellung. Bei der Beurteilung von Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr kann einzelnen Bestandteilen unterschiedliches Gewicht zukommen. Eine Wort-Bild-Marke vermittelt nicht ohne Weiteres denselben Schutz wie eine isolierte Wortmarke für den enthaltenen Begriff.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Firmenname wird zusammen mit einem individuell gestalteten Logo als Wort-Bild-Marke eingetragen.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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