Vorsteuer
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer für bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird. Unter den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes kann sie im Wege des Vorsteuerabzugs von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden. Dadurch wird die Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette grundsätzlich neutralisiert.
Entstehung
Vorsteuer fällt etwa an, wenn ein Unternehmer Waren, Dienstleistungen oder Anlagegüter für sein Unternehmen bezieht und der Leistende ordnungsgemäß Umsatzsteuer berechnet.
Rechnung
Für den Abzug ist regelmäßig eine Rechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben erforderlich. Eine unzutreffend oder unberechtigt ausgewiesene Steuer ist nicht ohne Weiteres abzugsfähig.
Beispiel
Ein Unternehmer kauft Büromöbel für 1.190 Euro einschließlich 190 Euro Umsatzsteuer. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann er 190 Euro als Vorsteuer geltend machen.
Häufige Fragen
Kann ein Verbraucher Vorsteuer abziehen?
Nein. Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich Unternehmern im unternehmerischen Bereich vorbehalten.
Ist jede berechnete Umsatzsteuer abzugsfähig?
Nein. Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein; Ausschlussgründe sind möglich.
Verwandte Begriffe
Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnung, Unternehmer, Eingangsleistung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Kommentar
Die Kommentare sind geschlossen.