Verspätungszuschlag
Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung wegen nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung. Er soll zur Einhaltung der Erklärungspflichten anhalten und die Folgen der verspäteten Bearbeitung ausgleichen. Ob er zwingend festzusetzen ist oder im Ermessen der Finanzbehörde steht, richtet sich nach § 152 der Abgabenordnung.
Voraussetzungen
Der Steuerpflichtige muss eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Erklärungsfrist versäumt haben. In bestimmten Fällen ist der Zuschlag nach einer gesetzlich festgelegten Verspätungsdauer zwingend; Ausnahmen bleiben möglich.
Höhe
Die Berechnung richtet sich nach Dauer der Verspätung und festgesetzter Steuer. Das Gesetz sieht Mindestbeträge und Höchstgrenzen vor.
Beispiel
Reicht ein Unternehmer seine Jahressteuererklärung mehrere Monate nach Fristablauf ein, kann das Finanzamt zusätzlich zur Steuer einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Häufige Fragen
Ist Verschulden immer erforderlich?
Bei Ermessensentscheidungen ist die Entschuldbarkeit relevant; bei zwingender Festsetzung gelten die gesetzlichen Ausnahmen.
Was unterscheidet ihn vom Säumniszuschlag?
Der Säumniszuschlag betrifft die verspätete Zahlung.
Verwandte Begriffe
Steuererklärung, steuerliche Nebenleistungen, Abgabefrist, Säumniszuschlag, Zwangsgeld
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.