Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung wegen nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung. Er soll zur Einhaltung der Erklärungspflichten anhalten und die Folgen der verspäteten Bearbeitung ausgleichen. Ob er zwingend festzusetzen ist oder im Ermessen der Finanzbehörde steht, richtet sich nach § 152 der Abgabenordnung.

Voraussetzungen

Der Steuerpflichtige muss eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Erklärungsfrist versäumt haben. In bestimmten Fällen ist der Zuschlag nach einer gesetzlich festgelegten Verspätungsdauer zwingend; Ausnahmen bleiben möglich.

Höhe

Die Berechnung richtet sich nach Dauer der Verspätung und festgesetzter Steuer. Das Gesetz sieht Mindestbeträge und Höchstgrenzen vor.

Beispiel

Reicht ein Unternehmer seine Jahressteuererklärung mehrere Monate nach Fristablauf ein, kann das Finanzamt zusätzlich zur Steuer einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Häufige Fragen

Ist Verschulden immer erforderlich?

Bei Ermessensentscheidungen ist die Entschuldbarkeit relevant; bei zwingender Festsetzung gelten die gesetzlichen Ausnahmen.

Was unterscheidet ihn vom Säumniszuschlag?

Der Säumniszuschlag betrifft die verspätete Zahlung.

Verwandte Begriffe

Steuererklärung, steuerliche Nebenleistungen, Abgabefrist, Säumniszuschlag, Zwangsgeld

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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