Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige größere Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Personen entstehen. Sie können nach §§ 33 ff. EStG das zu versteuernde Einkommen mindern. Berücksichtigt wird regelmäßig nur der Teil, der die individuell berechnete zumutbare Belastung übersteigt. Typische Fälle können bestimmte Krankheits-, Pflege- oder Unterhaltskosten sein.

Voraussetzungen

Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich, zwangsläufig und notwendig sein. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Zumutbare Belastung

Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wird ein einkommens- und familienabhängiger Eigenanteil abgezogen. Daneben bestehen besondere Tatbestände mit eigenen Voraussetzungen.

Beispiel

Medizinisch notwendige und nicht erstattete Behandlungskosten können nach Abzug der zumutbaren Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Sind alle Krankheitskosten abziehbar?

Nein. Erforderlich sind insbesondere medizinische Notwendigkeit, Nachweis und fehlende Erstattung.

Was unterscheidet sie von Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind gesetzlich einzeln benannte private Aufwendungen; außergewöhnliche Belastungen knüpfen an besondere Zwangslagen an.

Verwandte Begriffe

Sonderausgaben, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Pflegekosten, zu versteuerndes Einkommen

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