Steuerliche Nebenleistungen
Steuerliche Nebenleistungen sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die neben der eigentlichen Steuer entstehen können. Dazu zählen insbesondere Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten. Sie sind nach § 3 Abs. 4 der Abgabenordnung selbst keine Steuern, gehören aber zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis.
Arten
Das Gesetz nennt unter anderem Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten des Besteuerungs- oder Vollstreckungsverfahrens.
Funktion
Nebenleistungen können Pflichtverstöße sanktionieren, Liquiditätsvorteile ausgleichen oder Kosten staatlicher Maßnahmen abdecken. Voraussetzungen und Berechnung unterscheiden sich je nach Leistung.
Beispiel
Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt und die festgesetzte Nachzahlung nicht fristgerecht leistet, kann sowohl Verspätungs- als auch Säumniszuschläge schulden.
Häufige Fragen
Sind Nebenleistungen selbst Steuern?
Nein. § 3 Abs. 4 AO grenzt sie ausdrücklich ab.
Können sie angefochten werden?
Ja. Gegen ihre Festsetzung ist regelmäßig ein steuerrechtlicher Rechtsbehelf möglich.
Verwandte Begriffe
Steueranspruch, Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag, Zinsen, Zwangsgeld
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.