Steueranspruch

Der Steueranspruch ist der öffentlich-rechtliche Anspruch des Steuergläubigers auf Zahlung einer gesetzlich geschuldeten Steuer. Er entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Steuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Die spätere Festsetzung durch einen Steuerbescheid stellt den Anspruch regelmäßig verbindlich fest, begründet ihn jedoch nicht erst.

Entstehung des Anspruchs

Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der gesetzliche Steuertatbestand verwirklicht ist. Der genaue Zeitpunkt ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelsteuergesetz.

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Neben dem Steueranspruch nennt § 37 AO insbesondere Steuervergütungs-, Haftungs-, Erstattungs- und steuerliche Nebenleistungsansprüche. Sie bilden gemeinsam das Steuerschuldverhältnis.

Beispiel

Die Einkommensteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres. Der später erlassene Bescheid berechnet und konkretisiert die geschuldete Summe.

Häufige Fragen

Ist der Steueranspruch sofort fällig?

Nicht zwingend. Entstehung und Fälligkeit sind zu unterscheiden. Wann gezahlt werden muss, bestimmt das Gesetz oder der Steuerbescheid.

Wie erlischt ein Steueranspruch?

Er kann insbesondere durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung erlöschen.

Verwandte Begriffe

Abgabenordnung (AO), Steuerschuldner, Steuergläubiger, Steuertatbestand, Steuerfestsetzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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