Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden. Sie ergänzt die Erbschaftsteuer und verhindert, dass deren Belastung durch lebzeitige Übertragungen umgangen wird. Maßgeblich sind insbesondere Wert der Zuwendung, persönliches Verhältnis zwischen Schenker und Erwerber, Steuerklasse und Freibeträge. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Steuerbarer Erwerb

Erfasst werden insbesondere freigebige Zuwendungen, durch die der Beschenkte auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Auch bestimmte Zweckzuwendungen und Vermögensübertragungen an Gesellschaften können relevant sein.

Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab und können grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden. Für bestimmte Vermögensarten gelten Begünstigungen.

Beispiel

Ein Elternteil überträgt seinem Kind Geldvermögen. Soweit der persönliche Freibetrag überschritten wird, kann Schenkungsteuer entstehen.

Häufige Fragen

Wer schuldet die Steuer?

Grundsätzlich sowohl Erwerber als auch Schenker; regelmäßig wird der Beschenkte in Anspruch genommen.

Muss eine Schenkung angezeigt werden?

Grundsätzlich ja, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Verwandte Begriffe

Erbschaftsteuer, Schenkung, Freibetrag, Steuerklasse, Bewertung

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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