Herstellungsbeitrag

Ein Herstellungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung der erstmaligen Herstellung einer öffentlichen Einrichtung, etwa einer Wasserversorgungs- oder Entwässerungseinrichtung. Er knüpft an den besonderen Vorteil an, den ein Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses oder der Nutzung erhält. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz des Landes und die örtliche Beitragssatzung. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Einrichtung und Gemeinde.

Funktion und Voraussetzungen

Der Beitrag wird häufig nach Grundstücks- und Geschossflächen oder vergleichbaren Vorteilsmaßstäben bemessen. Die Beitragspflicht kann bereits mit der Anschlussmöglichkeit entstehen.

Beispiel

Eine Gemeinde finanziert die erstmalige Herstellung ihrer Abwasseranlage teilweise durch Herstellungsbeiträge der anschließbaren Grundstücke.

Häufige Fragen

Muss das Grundstück schon angeschlossen sein?

Das hängt von der Satzung ab; oft genügt bereits die rechtlich und tatsächlich bestehende Anschlussmöglichkeit.

Verwandte Begriffe

Beitrag, Anschlussbeitrag, Kommunalabgabenrecht, Kommunale Abgabensatzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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