Kommunalabgabenrecht
Das Kommunalabgabenrecht regelt die Befugnis der Gemeinden und anderer kommunaler Körperschaften, Abgaben zu erheben. Es betrifft insbesondere kommunale Gebühren, Beiträge und örtliche Steuern. Rechtsgrundlagen sind meist die Kommunalabgabengesetze der Länder sowie kommunale Satzungen. Das Rechtsgebiet verbindet Finanzierungsinteressen der Gemeinde mit dem Schutz der Abgabepflichtigen durch gesetzliche Voraussetzungen, Gleichbehandlung und gerichtlichen Rechtsschutz.
Funktion und Voraussetzungen
Eine Gemeinde darf Abgaben nur im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsrechtlichen Befugnisse erheben. Höhe und Maßstab müssen sachgerecht und nachvollziehbar ausgestaltet sein.
Beispiel
Eine Gemeinde erhebt Abwassergebühren nach einer Satzung, die an den Frischwasserverbrauch anknüpft.
Häufige Fragen
Darf jede Gemeinde beliebige Abgaben erheben?
Nein. Sie benötigt eine gesetzliche Ermächtigung und muss die Grenzen des Abgabenrechts beachten.
Verwandte Begriffe
Abgabenrecht, Kommunalabgabengesetz, Kommunale Abgabensatzung, Gemeinde
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.