Verbesserungsbeitrag

Ein Verbesserungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung einer Maßnahme, die eine bestehende öffentliche Einrichtung über die bloße Erhaltung hinaus verbessert. Er setzt einen besonderen Vorteil für die angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke voraus. Die Abgrenzung zur beitragsfreien Unterhaltung und zur erstmaligen Herstellung ist häufig entscheidend. Rechtsgrundlage sind Landesrecht und kommunale Satzungen.

Funktion und Voraussetzungen

Die Gemeinde muss Art, Umfang und Vorteil der Verbesserung nachvollziehbar bestimmen. Der Aufwand wird nach dem gesetzlich und satzungsrechtlich vorgesehenen Maßstab verteilt.

Beispiel

Eine Gemeinde erweitert die Leistungsfähigkeit ihrer Abwasseranlage dauerhaft und erhebt hierfür Verbesserungsbeiträge.

Häufige Fragen

Ist jede Reparatur beitragspflichtig?

Nein. Reine Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen begründen regelmäßig keinen Verbesserungsbeitrag.

Verwandte Begriffe

Beitrag, Herstellungsbeitrag, Kommunalabgabenrecht, Abgabenbescheid

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Vorauszahlung auf Beiträge

    Eine Vorauszahlung auf Beiträge ist eine vorläufige Zahlung auf einen voraussichtlich entstehenden kommunalen Beitrag. Sie ermöglicht es der Gemeinde, Kosten einer beitragsfähigen Maßnahme bereits während ihrer Durchführung teilweise zu finanzieren. Eine Vorauszahlung setzt eine hinreichende gesetzliche und satzungsrechtliche Grundlage sowie eine konkretisierte Maßnahme voraus. Nach endgültiger Abrechnung wird sie auf den endgültigen Beitrag angerechnet. Funktion…

  • |

    Vergnügungsteuer

    Die Vergnügungsteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer, die an bestimmte Formen der Unterhaltung oder des Vergnügens anknüpft. Sie wird häufig für Spielgeräte, Tanzveranstaltungen oder besondere Vergnügungsangebote erhoben. Die Gemeinde regelt Steuergegenstand, Steuerschuldner, Maßstab und Höhe in einer Satzung. Als Aufwandsteuer darf sie nicht bloß eine bereits bundesrechtlich geregelte Steuer doppeln und muss gleichheitsgerecht ausgestaltet sein….

  • Anschlussbeitrag

    Ein Anschlussbeitrag ist ein Beitrag, der für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine öffentliche Einrichtung erhoben wird, beispielsweise an Wasserversorgung, Entwässerung oder andere leitungsgebundene Einrichtungen. Er soll den besonderen wirtschaftlichen Vorteil ausgleichen, den das Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit erhält. Voraussetzungen, Maßstäbe und Entstehung der Beitragspflicht ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung. Funktion…

  • Herstellungsbeitrag

    Ein Herstellungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung der erstmaligen Herstellung einer öffentlichen Einrichtung, etwa einer Wasserversorgungs- oder Entwässerungseinrichtung. Er knüpft an den besonderen Vorteil an, den ein Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses oder der Nutzung erhält. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz des Landes und die örtliche Beitragssatzung. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Einrichtung…

  • Benutzungsgebühr

    Eine Benutzungsgebühr ist eine Gebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung. Typische Beispiele sind Gebühren für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Friedhöfe oder kommunale Schwimmbäder. Sie beruht auf einer gesetzlichen Ermächtigung und einer Gebührensatzung. Der Gebührenmaßstab muss den Vorteil oder die Nutzung sachgerecht abbilden und gleichheitsgerecht ausgestaltet sein. Funktion und Voraussetzungen Die Höhe kann…

  • |

    Übernachtungsteuer

    Die Übernachtungsteuer ist eine kommunale Steuer, die an entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anknüpft. Sie wird häufig als örtliche Aufwandsteuer eingeordnet und durch kommunale Satzung geregelt. Steuerpflicht, Befreiungen und Erhebungsverfahren unterscheiden sich nach Gemeinde. In der Praxis können etwa beruflich veranlasste Übernachtungen oder bestimmte Personengruppen ausgenommen sein, wenn die Satzung dies vorsieht. Funktion und Voraussetzungen Der…