Verbesserungsbeitrag

Ein Verbesserungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung einer Maßnahme, die eine bestehende öffentliche Einrichtung über die bloße Erhaltung hinaus verbessert. Er setzt einen besonderen Vorteil für die angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke voraus. Die Abgrenzung zur beitragsfreien Unterhaltung und zur erstmaligen Herstellung ist häufig entscheidend. Rechtsgrundlage sind Landesrecht und kommunale Satzungen.

Funktion und Voraussetzungen

Die Gemeinde muss Art, Umfang und Vorteil der Verbesserung nachvollziehbar bestimmen. Der Aufwand wird nach dem gesetzlich und satzungsrechtlich vorgesehenen Maßstab verteilt.

Beispiel

Eine Gemeinde erweitert die Leistungsfähigkeit ihrer Abwasseranlage dauerhaft und erhebt hierfür Verbesserungsbeiträge.

Häufige Fragen

Ist jede Reparatur beitragspflichtig?

Nein. Reine Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen begründen regelmäßig keinen Verbesserungsbeitrag.

Verwandte Begriffe

Beitrag, Herstellungsbeitrag, Kommunalabgabenrecht, Abgabenbescheid

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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