Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten ist ein zentraler Begriff des Datenschutzrechts. Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und die ergänzenden nationalen Vorschriften. Reichweite und Voraussetzungen hängen vom konkreten Verarbeitungsvorgang ab.

Bedeutung

Der Begriff dient dem Schutz personenbezogener Daten und der rechtmäßigen Verarbeitung.

Beispiel

Eine Organisation prüft, ob ihre Datenverarbeitung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Verwandte Begriffe

Datenschutzrecht, Europarecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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