Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren: Das Widerspruchsverfahren ist das behördliche Vorverfahren, in dem Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsakts erneut geprüft werden.
Gesetzliche Grundlage
Maßgeblich sind insbesondere §§ 68 ff. VwGO.
Bedeutung
Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt.
Beispiel
Die Ausgangsbehörde hilft dem Widerspruch ab oder legt ihn der Widerspruchsbehörde vor.
Häufige Fragen
Welche Funktion hat das Institut?
Es sichert ein rechtsstaatliches und nachvollziehbares Verwaltungsverfahren sowie wirksamen Rechtsschutz.
Gelten immer dieselben Regeln?
Nein. Besondere Fachgesetze und landesrechtliche Vorschriften können Abweichungen vorsehen.
Verwandte Begriffe
Verwaltungsakt, Anhörung, Bestandskraft, Widerspruch, Widerspruchsverfahren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.