Realakt
Ein Realakt ist tatsächliches Verwaltungshandeln, das auf einen tatsächlichen Erfolg und nicht auf die verbindliche Regelung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Abgrenzung zum Verwaltungsakt
Der Verwaltungsakt enthält eine rechtliche Regelung. Beim Realakt steht ein tatsächlicher Vorgang im Vordergrund.
Beispiele
Realakte sind etwa behördliche Auskünfte, Warnungen, Zahlungen, Straßenreinigung oder die tatsächliche Durchführung einer Maßnahme.
Rechtsschutz
Widerspruch und Anfechtungsklage passen regelmäßig nicht. Je nach Ziel kommen Leistungs-, Unterlassungs- oder Feststellungsklagen in Betracht.
Beispiel
Eine behördliche Produktwarnung ist typischerweise tatsächliches Informationshandeln.
Häufige Fragen
Ist ein Realakt rechtlich irrelevant?
Nein. Auch tatsächliches Handeln muss rechtmäßig sein.
Gehört er zum Verwaltungsrecht?
Ja. Er ist eine Handlungsform der Verwaltung.
Verwandte Begriffe
Verwaltungsrecht, Verwaltung, Behörde, Verwaltungsakt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.