|

Realakt

Ein Realakt ist tatsächliches Verwaltungshandeln, das auf einen tatsächlichen Erfolg und nicht auf die verbindliche Regelung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

Abgrenzung zum Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt enthält eine rechtliche Regelung. Beim Realakt steht ein tatsächlicher Vorgang im Vordergrund.

Beispiele

Realakte sind etwa behördliche Auskünfte, Warnungen, Zahlungen, Straßenreinigung oder die tatsächliche Durchführung einer Maßnahme.

Rechtsschutz

Widerspruch und Anfechtungsklage passen regelmäßig nicht. Je nach Ziel kommen Leistungs-, Unterlassungs- oder Feststellungsklagen in Betracht.

Beispiel

Eine behördliche Produktwarnung ist typischerweise tatsächliches Informationshandeln.

Häufige Fragen

Ist ein Realakt rechtlich irrelevant?

Nein. Auch tatsächliches Handeln muss rechtmäßig sein.

Gehört er zum Verwaltungsrecht?

Ja. Er ist eine Handlungsform der Verwaltung.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsrecht, Verwaltung, Behörde, Verwaltungsakt

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ähnliche Beiträge