Abschiebungsverbot
Abschiebungsverbot Ein Abschiebungsverbot schützt einen ausreisepflichtigen Ausländer davor, in einen bestimmten Staat abgeschoben zu werden. Es greift insbesondere, wenn dort ernsthafte Gefahren für Leben, Freiheit oder körperliche Unversehrtheit drohen. Das Verbot kann sich aus nationalem Aufenthaltsrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder internationalem Flüchtlingsschutz ergeben. Es beendet nicht stets die Ausreisepflicht, kann aber die Vollziehung der Abschiebung hindern.
Rechtliche Einordnung
Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die zuständige Behörde oder das Gericht sowie die geltende Rechtslage.
Beispiel
Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsbehelfe können dabei entscheidend sein.
Häufige Fragen
Wer entscheidet?
Zuständig ist regelmäßig die gesetzlich bestimmte Behörde oder das zuständige Gericht.
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Gegen Entscheidungen stehen je nach Verfahrensart Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel zur Verfügung.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Verfassungsbeschwerde und Rechtsbehelf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.