Flüchtlingseigenschaft
Flüchtlingseigenschaft ist der Schutzstatus für Personen, die wegen Verfolgung aus bestimmten Gründen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Voraussetzungen
Maßgeblich sind insbesondere das Asylgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention.
Beispiel
Eine Person macht individuelle politische Verfolgung glaubhaft.
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