Flüchtlingseigenschaft

Flüchtlingseigenschaft ist der Schutzstatus für Personen, die wegen Verfolgung aus bestimmten Gründen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Voraussetzungen

Maßgeblich sind insbesondere das Asylgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Beispiel

Eine Person macht individuelle politische Verfolgung glaubhaft.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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