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Aktie

Aktie ist ein Wertpapier beziehungsweise ein elektronisch erfasstes Mitgliedschaftsrecht, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Sie vermittelt insbesondere Vermögensrechte wie Dividende und Liquidationserlös sowie Mitgliedschaftsrechte wie Teilnahme und Stimmrecht. Umfang und Ausgestaltung hängen von Aktienart, Satzung und gesetzlichen Vorschriften ab.

Rechtliche Bedeutung

Das Aktiengesetz unterscheidet insbesondere Nennbetrags- und Stückaktien sowie Stamm- und Vorzugsaktien. Übertragung und Verwahrung können zusätzlich kapitalmarkt- und depotrechtlichen Regeln unterliegen.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Der Marktpreis einer Aktie ist nicht mit ihrem Anteil am Grundkapital gleichzusetzen. Namensaktien werden im Aktienregister geführt; Inhaberaktien folgen besonderen Voraussetzungen. Vorzugsaktien können eingeschränkte Stimmrechte mit Vermögensvorteilen verbinden.

Beispiel

Ein Anleger erwirbt Stückaktien einer börsennotierten AG. Er wird Aktionär und kann bei Ausschüttungsbeschluss eine Dividende erhalten.

Häufige Fragen

Garantiert eine Aktie eine Dividende?

Nein. Ein Anspruch entsteht nur nach Maßgabe von Gewinn, Bilanz und wirksamem Gewinnverwendungsbeschluss.

Haftet der Aktionär für Schulden der AG?

Grundsätzlich nicht persönlich; sein wirtschaftliches Risiko beschränkt sich regelmäßig auf den Wert seiner Beteiligung.

Verwandte Begriffe

Aktionär, Aktienkapital, Hauptversammlung, Wertpapier

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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