Internationale Zuständigkeit
Internationale Zuständigkeit bestimmt, ob die Gerichte eines bestimmten Staates einen Rechtsstreit mit Auslandsbezug entscheiden dürfen. Sie ist von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit innerhalb eines Staates sowie vom anwendbaren Recht zu unterscheiden. Maßgeblich sind vorrangig EU-Verordnungen und internationale Übereinkommen, ergänzend nationale Zuständigkeitsregeln.
Rechtliche Bedeutung
In Zivil- und Handelssachen ist häufig die Brüssel-Ia-Verordnung maßgeblich. Besondere Regelwerke gelten unter anderem für Familie, Unterhalt, Erbrecht und Insolvenz.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Anknüpfungen sind etwa Wohnsitz des Beklagten, Erfüllungsort, Erfolgsort einer unerlaubten Handlung oder wirksame Gerichtsstandsvereinbarung. Verbrauchern und Arbeitnehmern gewährt das Unionsrecht besondere Schutzgerichtsstände.
Beispiel
Ein Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland verklagt einen gezielt auf Deutschland ausgerichteten ausländischen Onlinehändler. Ein deutscher Verbrauchergerichtsstand kann bestehen.
Häufige Fragen
Bedeutet Zuständigkeit deutsches Recht?
Nein. Ein deutsches Gericht kann ausländisches Sachrecht anwenden müssen.
Kann Zuständigkeit vereinbart werden?
Ja, aber Form, Ausschließlichkeiten und Schutzvorschriften setzen Grenzen.
Verwandte Begriffe
Gerichtsstand, Rechtswahl, Internationales Zivilverfahrensrecht, Zuständigkeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.