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Internationales Zivilverfahrensrecht

Internationales Zivilverfahrensrecht regelt Zivilverfahren mit Auslandsbezug. Es beantwortet insbesondere, welches staatliche Gericht international zuständig ist, wie Dokumente und Beweise grenzüberschreitend übermittelt werden und unter welchen Voraussetzungen ausländische Entscheidungen anerkannt oder vollstreckt werden. Vom Internationalen Privatrecht, das das anwendbare Sachrecht bestimmt, ist es klar zu unterscheiden.

Rechtliche Bedeutung

Wichtige Quellen sind EU-Verordnungen wie Brüssel Ia, internationale Übereinkommen, Zivilprozessordnung und besondere Fachgesetze. Unionsrecht und Staatsverträge gehen den nationalen Regeln innerhalb ihres Anwendungsbereichs vor.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Das Gebiet umfasst internationale Zuständigkeit, Auslandszustellung, Beweisaufnahme, Rechtshilfe, Anerkennung und Vollstreckung. Verfahrensrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.

Beispiel

Ein deutscher Kläger möchte ein italienisches Urteil in Deutschland vollstrecken. Das internationale Zivilverfahrensrecht bestimmt Nachweise und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Häufige Fragen

Bestimmt es das materielle Recht?

Nein. Diese Aufgabe übernimmt das Internationale Privatrecht.

Gilt die ZPO bei Auslandsbezug nicht?

Doch. Sie gilt, soweit vorrangiges Unions- oder Staatsvertragsrecht keine besonderen Regeln enthält.

Verwandte Begriffe

Internationales Privatrecht, Internationale Zuständigkeit, Vollstreckbarerklärung, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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