Ausschreibung

Ausschreibung bezeichnet die wettbewerbliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote oder Teilnahmeanträge für eine bestimmte Leistung einzureichen. Im öffentlichen Auftragswesen ist sie ein zentrales Element transparenter Beschaffung. Die Ausschreibung beschreibt Leistungsgegenstand, Bedingungen, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Begriff wird häufig allgemein verwendet; rechtlich entscheidend ist die konkrete Verfahrensart und das anwendbare Vergaberegelwerk.

Bedeutung

Eine öffentliche Bekanntmachung ermöglicht einem unbeschränkten Kreis interessierter Unternehmen die Teilnahme. In anderen Verfahren wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt oder nur ein zulässig begrenzter Kreis angesprochen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig, vollständig und grundsätzlich produktneutral sein. Fristen müssen angemessen, Kriterien vorab bekannt und alle Bieter gleich behandelt werden. Änderungen sind transparent mitzuteilen und können Fristverlängerungen erfordern.

Beispiel

Eine Kommune veröffentlicht die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit technischen Mindestanforderungen, Eignungsnachweisen, Angebotsfrist und gewichteten Zuschlagskriterien.

Häufige Fragen

Ist jede Ausschreibung öffentlich zugänglich?

Nein. Je nach Verfahrensart kann nach einem Teilnahmewettbewerb nur ein ausgewählter Bewerberkreis Angebote abgeben.

Darf eine bestimmte Marke verlangt werden?

Nur ausnahmsweise bei sachlicher Rechtfertigung; regelmäßig sind produktneutrale Anforderungen oder der Zusatz „oder gleichwertig“ erforderlich.

Verwandte Begriffe

Siehe Vergabeverfahren, Vergabeunterlagen, Zuschlagskriterium und Öffentliches Auftragswesen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Vergabenachprüfungsverfahren

    Das Vergabenachprüfungsverfahren ist der besondere Primärrechtsschutz für Unternehmen gegen Vergaberechtsverstöße oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es wird auf Antrag vor der zuständigen Vergabekammer geführt und kann rechtswidrige Entscheidungen korrigieren, bevor der Zuschlag erteilt wird. Antragsteller müssen Interesse am Auftrag, eine mögliche Verletzung eigener Bieterrechte und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegen sowie regelmäßig zuvor rechtzeitig gerügt haben….

  • |

    Offenes Verfahren

    Das offene Verfahren ist eine Verfahrensart des europäischen Vergaberechts, bei der ein öffentlicher Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen darf unmittelbar ein Angebot einreichen. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Das Verfahren gewährleistet einen besonders breiten Marktzugang; Verhandlungen über Angebote oder Preise sind grundsätzlich unzulässig. Bedeutung…

  • Öffentliches Auftragswesen

    Öffentliches Auftragswesen bezeichnet die Gesamtheit der organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Tätigkeiten, mit denen staatliche Stellen und andere öffentliche Auftraggeber Leistungen beschaffen. Es reicht von Bedarfsplanung und Markterkundung über Vergabeverfahren und Zuschlag bis zur Vertragsdurchführung und Kontrolle. Das Vergaberecht bildet den rechtlichen Rahmen; Haushaltsrecht, Korruptionsprävention, Nachhaltigkeitsziele und interne Beschaffungsregeln ergänzen ihn. Bedeutung Beschafft werden insbesondere Waren,…

  • |

    Vergaberecht

    Vergaberecht regelt die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen sowie Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber und bestimmte weitere Auftraggeber. Es soll Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit sichern. Oberhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte gelten insbesondere der vierte Teil des GWB und Vergabeverordnungen; unterhalb der Schwellenwerte greifen Haushaltsrecht, Unterschwellenvergabeordnung, VOB/A und landesrechtliche Vorgaben. Bedeutung Das Vergaberecht strukturiert Vorbereitung,…

  • Vergabeverfahren

    Vergabeverfahren ist das geregelte Verfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber oder anderer erfasster Auftraggeber Unternehmen auswählt und einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession vergibt. Es beginnt mit Vorbereitung und Bekanntmachung oder Aufforderung zur Teilnahme und reicht über Eignungsprüfung, Angebotswertung und Information der Bieter bis zum Zuschlag. Verfahrensart und Einzelanforderungen hängen von Auftrag, Auftragswert und anwendbarem…

  • |

    Vergabekammer

    Die Vergabekammer ist eine unabhängige, gerichtsähnliche Nachprüfungsinstanz für Vergabeverfahren oberhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte. Sie prüft auf Antrag eines Unternehmens, ob der Auftraggeber vergaberechtliche Bestimmungen verletzt hat, die dem Unternehmen Rechte vermitteln. Vergabekammern bestehen beim Bund und bei den Ländern. Ihre Entscheidungen ergehen durch Beschluss; dagegen ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde zum zuständigen Oberlandesgericht möglich. Bedeutung…