Wirtschaftlichstes Angebot

Das wirtschaftlichste Angebot ist das wertbare Angebot mit dem besten Verhältnis von Preis oder Kosten zu den vom Auftraggeber festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen. Es erhält grundsätzlich den Zuschlag. Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht zwingend den niedrigsten Anschaffungspreis. Je nach Auftragsgegenstand können Qualität, Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, technischer Wert, Kundendienst und Ausführungsorganisation berücksichtigt werden.

Bedeutung

Der Auftraggeber legt Zuschlagskriterien und Gewichtung vorab fest. Die Wertung muss diese Vorgaben nachvollziehbar anwenden und darf keine nachträglichen Kriterien einführen. Preis und Qualität können in unterschiedlichen Modellen verbunden werden.

Voraussetzungen und Ablauf

Nur nicht ausgeschlossene Unternehmen und wertbare Angebote nehmen an der finalen Zuschlagswertung teil. Die Bewertungsmethode muss eine überprüfbare Rangfolge ermöglichen und darf Ergebnisse nicht willkürlich verzerren.

Beispiel

Bei der Beschaffung medizinischer Geräte erzielt ein etwas teureres Angebot wegen besserer Bedienbarkeit, Wartung und Lebenszykluskosten die höchste Gesamtpunktzahl.

Häufige Fragen

Ist das billigste Angebot automatisch wirtschaftlichstes Angebot?

Nein. Das hängt von den bekanntgemachten Zuschlagskriterien ab.

Dürfen Umweltkriterien berücksichtigt werden?

Ja, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand verbunden, transparent und vergaberechtskonform ausgestaltet sind.

Verwandte Begriffe

Siehe Zuschlag, Zuschlagskriterium und Vergabeverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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