Losvergabe
Losvergabe bedeutet, einen öffentlichen Auftrag in mengenmäßige Teillose oder fachlich getrennte Fachlose aufzuteilen und grundsätzlich getrennt zu vergeben. Sie soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und mittelständische Interessen schützen. Mehrere Lose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Entscheidung und Begründung sind sorgfältig zu dokumentieren.
Bedeutung
Teillose teilen eine gleichartige Leistung nach Menge oder Raum, Fachlose nach unterschiedlichen Gewerken oder Fachgebieten. Der Auftraggeber kann die Zahl der Lose begrenzen, auf die ein Unternehmen bietet oder Zuschläge erhält, wenn dies bekanntgemacht wird.
Voraussetzungen und Ablauf
Eine Gesamtvergabe ist nicht schon wegen geringeren Verwaltungsaufwands zulässig. Erforderlich sind auftragsbezogene wirtschaftliche oder technische Gründe, die gegen die losweise Vergabe überwiegen. Der geschätzte Gesamtwert aller Lose bleibt für Schwellenwerte maßgeblich.
Beispiel
Beim Schulbau werden Elektro-, Sanitär- und Dacharbeiten als Fachlose ausgeschrieben, statt alles ohne tragfähigen Grund an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Häufige Fragen
Muss jeder Auftrag in Lose geteilt werden?
Nein. Art und Umfang müssen eine sinnvolle Aufteilung zulassen; gegenläufige wirtschaftliche oder technische Gründe können überwiegen.
Kann ein Bieter mehrere Lose gewinnen?
Ja, sofern die Vergabeunterlagen keine transparenten Zuschlagsbegrenzungen vorsehen.
Verwandte Begriffe
Siehe Ausschreibung, öffentlicher Auftrag und Schwellenwert.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.