Zuschlagskriterium
Ein Zuschlagskriterium ist ein vorab festgelegtes Merkmal, anhand dessen der öffentliche Auftraggeber die wertbaren Angebote miteinander vergleicht und das wirtschaftlichste Angebot bestimmt. Kriterien können insbesondere Preis, Kosten, Qualität, Organisation, Nachhaltigkeit, technische Eigenschaften oder Lieferbedingungen betreffen. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand verbunden, transparent, diskriminierungsfrei und so bestimmt sein, dass keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit entsteht.
Bedeutung
Zuschlagskriterien bewerten das Angebot, während Eignungskriterien grundsätzlich die Leistungsfähigkeit des Unternehmens betreffen. Kriterien und Gewichtung oder Rangfolge sind in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Voraussetzungen und Ablauf
Die Bewertungsmethode muss nachvollziehbar sein und die bekanntgegebenen Kriterien umsetzen. Neue Kriterien oder wesentliche Änderungen während der Wertung sind unzulässig. Qualitätskriterien können neben Preis oder Lebenszykluskosten eingesetzt werden.
Beispiel
Bei einer IT-Vergabe werden Preis mit 40 Prozent, Bedienbarkeit mit 35 Prozent und Servicekonzept mit 25 Prozent gewichtet.
Häufige Fragen
Darf nur der Preis zählen?
Je nach Auftragsgegenstand kann der Preis allein maßgeblich sein; häufig ist eine Preis-Qualitäts-Bewertung sachgerechter.
Darf Erfahrung des Personals bewertet werden?
Ja, wenn die Qualität des eingesetzten Personals den Auftragswert erheblich beeinflusst und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verwandte Begriffe
Siehe Eignungskriterium, wirtschaftlichstes Angebot und Vergabeunterlagen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.