Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Dazu können Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Vollstreckungskosten gehören. Versichert sind nur die ausgewählten Rechtsbereiche, etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet- oder Immobilienrechtsschutz. Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Risikoausschlüsse und die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls bestimmen, ob für einen konkreten Streit Deckung besteht.

Rechtliche Bedeutung

Die Rechtsschutzversicherung finanziert die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, garantiert aber keinen Prozesserfolg. Der Versicherer erteilt nach Prüfung eine Deckungszusage und kann die Leistung nur auf gesetzlicher oder vertraglich wirksamer Grundlage verweigern.

Voraussetzungen und Folgen

Maßgeblich sind versicherte Eigenschaft, Rechtsgebiet, Vertragsbeginn und Zeitpunkt des behaupteten Rechtsverstoßes. Vorsätzliche Straftaten, bestimmte Bau-, Kapitalanlage- oder familienrechtliche Streitigkeiten können ausgeschlossen oder beschränkt sein. Bei Meinungsverschiedenheiten über Erfolgsaussichten sehen Bedingungen häufig ein Schiedsgutachter- oder Stichentscheidverfahren vor.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung und besitzt Arbeitsrechtsschutz ohne laufende Wartezeit. Nach Deckungsanfrage übernimmt der Versicherer die versicherten Kosten des Kündigungsschutzverfahrens.

Häufige Fragen

Kann der Versicherer den Rechtsanwalt bestimmen?

Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich freie Rechtsanwaltswahl; vertragliche Servicemodelle dürfen dieses Recht nicht unzulässig beschränken.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Rechtsstreit?

Nein. Der Streit muss sachlich, zeitlich und persönlich vom Vertrag erfasst sein und darf keinem wirksamen Ausschluss unterliegen.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Deckungsklage

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Versicherungsleistung

    Die Versicherungsleistung ist das, was der Versicherer bei Eintritt eines gedeckten Versicherungsfalls nach dem Vertrag schuldet. Sie kann in einer Geldzahlung, Freistellung von Haftpflichtansprüchen, Kostenübernahme, Rente, Reparatur oder sonstigen vereinbarten Hilfe bestehen. Art und Höhe ergeben sich aus Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und Bedingungen. Versicherungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Obliegenheitsverletzungen können die Leistung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Der Leistungsanspruch…

  • Lebensversicherung

    Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherer bei Tod der versicherten Person oder bei Erreichen eines vereinbarten Zeitpunkts die festgelegte Leistung erbringt. Je nach Vertragsform dient sie der Hinterbliebenenversorgung, Altersvorsorge oder reinen Risikoabsicherung. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter können verschiedene Personen sein. Maßgeblich sind Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen. Rechtliche Bedeutung Zu…

  • Haftpflichtversicherung

    Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Schadensersatzansprüche Dritter. Der Versicherer prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen frei. Damit verbindet sie Rechtsschutz und Freistellung. Welche privaten, beruflichen, betrieblichen oder besonderen Risiken gedeckt sind, ergibt sich aus dem Vertrag und den Versicherungsbedingungen….

  • Unfallversicherung

    Die private Unfallversicherung gewährt vereinbarte Leistungen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Unfallrente, Tagegeld oder Kostenersatz. Sie ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterscheiden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach sozialrechtlichen Vorschriften absichert. Rechtliche Bedeutung Der zentrale Versicherungsfall wird…

  • Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die der Haushaltsführung, Nutzung oder dem Verbrauch dienen. Entschädigt wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und Bedingungen. Elementar- oder Fahrraddiebstahlschutz kann gesondert vereinbart werden. Rechtliche Bedeutung Anders als die Gebäudeversicherung…

  • Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Geldbetrag, der die Leistung des Versicherers begrenzen oder die Berechnung von Prämie und Entschädigung bestimmen kann. Ihre genaue Funktion hängt von der Versicherungssparte ab. In der Schadensversicherung bildet sie häufig eine Höchstgrenze, während sie in der Summenversicherung – etwa der Lebensversicherung – den bei Eintritt des Versicherungsfalls vereinbarten…