Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung gewährt vereinbarte Leistungen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Unfallrente, Tagegeld oder Kostenersatz. Sie ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterscheiden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach sozialrechtlichen Vorschriften absichert.
Rechtliche Bedeutung
Der zentrale Versicherungsfall wird durch Vertrag und Bedingungen definiert. Neben dem klassischen Unfall können Erweiterungen für bestimmte Eigenbewegungen, Vergiftungen oder Infektionen vereinbart sein. Krankheiten ohne Unfallereignis sind grundsätzlich nicht erfasst.
Voraussetzungen und Folgen
Der Anspruchsteller muss Unfallereignis und erste Gesundheitsschädigung nachweisen. Für Invaliditätsleistungen gelten häufig Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Vorbestehende Krankheiten können über Mitwirkungsanteile die Leistung mindern.
Beispiel
Ein Versicherter stürzt von einer Leiter und behält dauerhaft eine eingeschränkte Beweglichkeit des Arms. Die Leistung richtet sich nach Invaliditätsgrad, Versicherungssumme und vereinbarter Gliedertaxe.
Häufige Fragen
Gilt die private Unfallversicherung nur bei der Arbeit?
Nein. Sie kann je nach Vertrag weltweit und rund um die Uhr gelten; Arbeitsunfälle fallen zusätzlich in die gesetzliche Unfallversicherung.
Zahlt sie bei jeder Verletzung?
Nein. Das Ereignis und die Folgen müssen die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen; Ausschlüsse und Fristen sind zu beachten.
Verwandte Begriffe
Versicherungsfall, Versicherungssumme, Gesetzliche Unfallversicherung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.