Kreditkarte

Die Kreditkarte ist ein Zahlungsinstrument, mit dem der Karteninhaber bei Akzeptanzstellen bezahlen oder Bargeld abheben kann. Die Umsätze werden je nach Kartenmodell gesammelt später, unmittelbar oder über einen eingeräumten Kreditrahmen abgerechnet. Rechtlich bestehen Beziehungen zwischen Karteninhaber, Kartenherausgeber, Händler und Zahlungsdienstleistern. Maßgeblich sind Zahlungsdienstevertrag, Kartenbedingungen und §§ 675c ff. BGB, insbesondere zu Autorisierung, Sicherheit und Haftung bei missbräuchlicher Nutzung. Der Kartentyp entscheidet damit über Abrechnung, Kreditfunktion und anfallende Kosten.

Rechtliche Bedeutung

Nicht jede als Kreditkarte bezeichnete Karte gewährt einen echten Kredit. Charge-Karten rechnen gesammelt ab, Debitkarten belasten das Konto zeitnah, und Revolving-Karten ermöglichen Teilzahlungen gegen Zinsen.

Voraussetzungen und Folgen

Der Karteninhaber muss Karte und Sicherheitsmerkmale schützen, Verlust unverzüglich anzeigen und Abrechnungen prüfen. Nicht autorisierte Umsätze sind grundsätzlich zu erstatten, soweit keine gesetzliche Eigenhaftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung besteht.

Beispiel

Nach dem Verlust einer Karte werden kontaktlose Zahlungen vorgenommen. Der Karteninhaber sperrt sie sofort und verlangt Erstattung der nicht autorisierten Umsätze.

Häufige Fragen

Ist eine Kreditkarte immer mit einem Darlehen verbunden?

Nein. Nur bestimmte Kartenmodelle räumen einen Kredit oder eine Teilzahlungsfunktion ein.

Wer haftet bei Kartenmissbrauch?

Das hängt insbesondere von Autorisierung, rechtzeitiger Sperranzeige und einem möglichen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Karteninhabers ab.

Verwandte Begriffe

Zahlungsdiensterecht, Girokonto, Online-Banking

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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