Girokonto

Das Girokonto ist ein auf laufende Verrechnung angelegtes Zahlungskonto, über das der Kontoinhaber bargeldlose Zahlungen empfangen und veranlassen kann. Es dient insbesondere Überweisungen, Lastschriften, Kartenumsätzen, Daueraufträgen und Bargeldverfügungen. Rechtliche Grundlage ist regelmäßig ein Giro- beziehungsweise Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister. Guthaben, eingeräumte Überziehung, Entgelte, Verfügungsberechtigung und Schutz vor nicht autorisierten Zahlungen richten sich nach Vertrag und Gesetz. Entscheidend sind stets Kontovertrag, Kontostand und die jeweils autorisierten Verfügungen.

Rechtliche Bedeutung

Das Konto bildet Forderungen und Verbindlichkeiten aus den gebuchten Zahlungsvorgängen ab. Ein Guthaben ist grundsätzlich eine Forderung des Kunden gegen die Bank. Bei einem Sollsaldo kann ein vereinbarter oder geduldeter Kredit vorliegen.

Voraussetzungen und Folgen

Kontoinhaber müssen Zugangsdaten und Zahlungsinstrumente schützen sowie unberechtigte Buchungen zeitnah melden. Banken müssen Aufträge fristgerecht ausführen, Buchungen transparent ausweisen und gesetzliche Haftungs- und Erstattungsregeln beachten. Verbraucher können unter Voraussetzungen ein Basiskonto verlangen.

Beispiel

Das Gehalt wird auf dem Girokonto gutgeschrieben; Miete und Stromkosten werden per Dauerauftrag und Lastschrift bezahlt. Der verfügbare Saldo ergibt sich aus Guthaben und gegebenenfalls vereinbartem Dispositionsrahmen.

Häufige Fragen

Ist Geld auf dem Girokonto Eigentum des Kunden?

Rechtlich hat der Kunde grundsätzlich eine Forderung gegen die kontoführende Bank in Höhe des Guthabens.

Kann ein Girokonto gepfändet werden?

Ja. Durch Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto können gesetzliche Freibeträge geschützt werden.

Verwandte Begriffe

Girovertrag, Kontopfändung, Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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