Basiskonto
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, auf dessen Abschluss Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Zahlungskontengesetzes einen Anspruch haben. Es ermöglicht insbesondere Einzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, grundsätzlich ohne Anspruch auf Kredit. Der Zugang darf nur aus abschließend geregelten Gründen verweigert werden. Das Entgelt muss angemessen sein; bei unrechtmäßiger Ablehnung kann der Verbraucher ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen.
Anspruchsberechtigte
Der Anspruch umfasst auch Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und bestimmte Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Voraussetzung ist regelmäßig, dass kein anderes tatsächlich nutzbares Zahlungskonto in Deutschland besteht.
Leistungsumfang
Das Konto muss grundlegende Zahlungsdienste in dem Umfang anbieten, den das Institut vergleichbaren Kunden bereitstellt. Dazu zählen Bargeschäfte, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungskarte. Ein Dispositionskredit gehört nicht zum gesetzlichen Mindestumfang.
Ablehnung und Rechtsschutz
Ablehnungsgründe sind in §§ 34 bis 37 ZKG geregelt, etwa ein bereits nutzbares Konto, bestimmte Straftaten zulasten des Instituts oder frühere berechtigte Kündigungen. Die Bank muss die Ablehnung grundsätzlich in Textform begründen. Der Verbraucher kann nach § 48 ZKG die BaFin einschalten oder zivilgerichtlich vorgehen.
Beispiel
Ein wohnungsloser Verbraucher kann Lohn und Sozialleistungen mangels Konto nicht empfangen. Besitzt er kein anderes nutzbares Konto und greift kein Ablehnungsgrund, muss ein verpflichtetes Institut einen Basiskontovertrag anbieten.
Häufige Fragen
Ist das Basiskonto kostenlos?
Nicht zwingend; das Entgelt muss aber angemessen sein.
Gibt es einen Überziehungsanspruch?
Nein. Das Konto kann als reines Guthabenkonto geführt werden.
Darf es grundlos gekündigt werden?
Nein. Auch die Kündigung ist an besondere gesetzliche Gründe gebunden.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.