Bankbürgschaft
Die Bankbürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der ein Kreditinstitut gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeit eines Kunden einsteht. Zahlt oder leistet der Kunde nicht vertragsgemäß, kann der Begünstigte die Bank unter den vereinbarten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis erhält die Bank regelmäßig einen Avalkreditanspruch auf Vergütung und Rückgriff. Bankbürgschaften sichern häufig Bau-, Liefer-, Miet- oder Anzahlungsverpflichtungen und ersetzen dabei die Hinterlegung eigener Liquidität. Ihre konkrete Ausgestaltung bestimmt den Umfang der Sicherheit und mögliche Einreden.
Rechtliche Bedeutung
Rechtlich gelten die Bürgschaftsvorschriften der §§ 765 ff. BGB, ergänzt durch den Avalvertrag zwischen Bank und Kunde. Die Bürgschaft ist akzessorisch: Bestand und Umfang hängen grundsätzlich von der gesicherten Hauptforderung ab.
Voraussetzungen und Folgen
Bürgschaftsurkunde, Sicherungszweck, Höchstbetrag, Laufzeit und Einreden bestimmen die Haftung. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss die Bank zunächst zahlen; offensichtlicher Rechtsmissbrauch bleibt ausgenommen. Anschließend kann die materielle Berechtigung geklärt werden.
Beispiel
Ein Bauunternehmen muss seinem Auftraggeber eine Vertragserfüllungssicherheit stellen. Seine Bank verbürgt sich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und verlangt dafür eine Avalprovision.
Häufige Fragen
Ist eine Bankbürgschaft ein ausgezahlter Kredit?
Nein. Die Bank stellt ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung und zahlt erst, wenn sie wirksam aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird.
Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?
Eine besondere Sicherungsform, bei der der Bürge grundsätzlich zunächst leisten und Einwendungen später im Rückforderungsprozess geltend machen muss.
Verwandte Begriffe
Bürgschaft, Kreditsicherheit, Bankrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.