| |

Dispositionskredit

Der Dispositionskredit ist die vertraglich eingeräumte Möglichkeit, ein laufendes Verbraucherkonto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie zu überziehen. Rechtlich handelt es sich um eine Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB, bei der der Verbraucher Kreditbeträge nach Bedarf abruft und grundsätzlich jederzeit zurückführen kann. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich beanspruchten Betrag an, sind aber häufig variabel und vergleichsweise hoch. Vom vereinbarten Dispositionskredit ist die bloß geduldete Überziehung ohne zugesagte Kreditlinie zu unterscheiden.

Vertrag und Informationen

Die Bank muss den Verbraucher vor und während der Nutzung insbesondere über Sollzinssatz, Bedingungen seiner Änderung und Kosten informieren. Änderungen des Zinssatzes benötigen eine wirksame vertragliche Grundlage. Die eingeräumte Linie gehört rechtlich zum Girokonto, bleibt aber ein eigenständiger Kredit.

Rückzahlung und Kündigung

Soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann die Bank den Kredit unter Beachtung von Vertrag, AGB-Kontrolle und berechtigten Kundeninteressen kündigen. Eine sofortige Rückführung kann insbesondere ohne tragfähigen wichtigen Grund unverhältnismäßig sein. Der Verbraucher kann den in Anspruch genommenen Betrag jederzeit zurückzahlen.

Geduldete Überziehung

Überschreitet der Kunde sein Guthaben oder die Kreditlinie und duldet die Bank dies, liegt keine zugesagte Erweiterung des Dispositionsrahmens vor. Für eine geduldete Überziehung gelten besondere Informationspflichten; sie kann jederzeit beendet werden und ist oft noch teurer.

Beispiel

Die Bank räumt eine Linie von 2.000 Euro ein. Der Kunde nutzt 600 Euro für zehn Tage. Zinsen dürfen nur auf 600 Euro für die Nutzungsdauer nach dem wirksam vereinbarten Sollzinssatz berechnet werden.

Häufige Fragen

Besteht ein Anspruch auf einen Dispokredit?

Nein. Anders als beim Basiskonto entscheidet die Bank nach Bonität und Vertrag.

Kann die Bank den Zinssatz frei ändern?

Nein. Die Anpassung muss transparent vereinbart und sachlich bestimmt sein.

Ist die Kreditlinie dauerhaft garantiert?

Nein. Kündigungs- und Änderungsrechte richten sich nach Vertrag und Gesetz.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Mietpreisüberhöhung

    Mietpreisüberhöhung Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, wenn der Vermieter infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen eine unangemessen hohe Miete fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Als unangemessen gilt regelmäßig eine Überschreitung der üblichen Entgelte um mehr als zwanzig Prozent. Erforderlich ist ein Zusammenhang zwischen Marktlage und Preisvereinbarung. Die Vorschrift…

  • | |

    Wirtschaftsplan

    Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan ist die vorausschauende finanzielle Planung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für ein Kalenderjahr. Er enthält die erwarteten Einnahmen und Ausgaben, die vorgesehenen Beiträge zur Erhaltungsrücklage sowie die auf jeden Wohnungseigentümer entfallenden Vorschüsse. Der Verwalter stellt ihn auf; die Eigentümer beschließen über die zu leistenden Vorschüsse und Rücklagenzuführungen. Der Plan schafft Liquidität für laufende Aufgaben,…

  • | |

    Herausgabeanspruch

    Ein Herausgabeanspruch gibt dem Berechtigten das Recht, vom Besitzer oder sonstigen Inhaber die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an einer Sache oder die Auskehr eines Erlangten zu verlangen. Er ist kein einheitlicher Anspruchstyp, sondern kann auf Eigentum, Vertrag, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht oder besonderen Vorschriften beruhen. Beim Eigentümer-Besitzer-Anspruch aus § 985 BGB muss der Anspruchsteller Eigentümer, der Gegner…

  • Testament

    Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der ein Erblasser bestimmt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Er kann insbesondere Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen, Auflagen erteilen oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden und bleibt grundsätzlich widerruflich. Seine Wirksamkeit setzt Testierfähigkeit sowie die Einhaltung…

  • | |

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft

    Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist nach § 138 Absatz 1 BGB nichtig, weil sein Inhalt, Beweggrund oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Berücksichtigt werden insbesondere Zweck, wirtschaftliches Ungleichgewicht, Machtmissbrauch und subjektive Umstände. Die Vorschrift schützt grundlegende Wertungen der Rechtsordnung, darf aber nicht dazu…

  • | |

    Impfentscheidung

    Impfentscheidung ist die Entscheidung, ob und wann ein minderjähriges Kind eine Schutzimpfung erhält. Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern handelt es sich regelmäßig um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, über die sie sich einigen müssen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis für die konkrete Impfung einem Elternteil übertragen. Maßgeblich sind Kindeswohl, ärztliche Aufklärung, aktuelle…