Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag ist ein Verbrauchervertrag, der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers angebahnt oder geschlossen wird. Erfasst werden insbesondere Haustürsituationen, Verkaufsveranstaltungen oder unmittelbar anschließende Vertragsschlüsse in Geschäftsräumen beziehungsweise per Fernkommunikation. Wegen des möglichen Überraschungs- und Überrumpelungseffekts gelten besondere Informationspflichten und grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach Anbahnung, Abschlussort und konkreter Vertriebssituation.
Rechtliche Bedeutung
Entscheidend sind Ort und Umstände des Vertragsschlusses, nicht nur die spätere Unterzeichnung. Geschäftsräume sind unbewegliche oder bewegliche Räume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit gewöhnlich ausübt.
Voraussetzungen und Folgen
Der Unternehmer muss die gesetzlichen Pflichtinformationen und eine Widerrufsbelehrung bereitstellen. Ausnahmen gelten für bestimmte Vertragsarten und Situationen. Verlangt der Verbraucher einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, sind besondere Erklärungen und mögliche Wertersatzfolgen zu beachten.
Beispiel
Ein Handwerker besucht einen Verbraucher wegen einer Reparaturanfrage und schließt in dessen Wohnung einen weitergehenden entgeltlichen Vertrag. Dieser kann außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen sein.
Häufige Fragen
Ist jeder Vertrag in der Wohnung des Verbrauchers erfasst?
Nicht zwingend. Ausnahmen und die konkrete Anbahnungssituation sind zu prüfen, etwa wenn der Verbraucher den Besuch ausdrücklich zur sofortigen Leistung angefordert hat.
Wie lange kann widerrufen werden?
Grundsätzlich 14 Tage ab dem gesetzlichen Fristbeginn; bei fehlender Belehrung kann sich die Frist verlängern.
Verwandte Begriffe
Verbrauchervertrag, Widerrufsbelehrung, Fernabsatzrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.