Teileinziehung

Die Teileinziehung ist eine straßenrechtliche Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer öffentlichen Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird. Anders als bei der vollständigen Einziehung bleibt die Straße öffentlich, ihr Gemeingebrauch wird jedoch eingegrenzt. Voraussetzung sind die im jeweiligen Straßengesetz bestimmten Gründe. Das Verfahren erfordert regelmäßig Ankündigung, Abwägung betroffener Belange und öffentliche Bekanntmachung. Typische Fälle betreffen dauerhafte Beschränkungen auf Fußgänger, Radfahrer oder Anlieger.

Rechtliche Bedeutung

Die Teileinziehung verändert den Umfang der Widmung, ohne den öffentlich-rechtlichen Status der Verkehrsfläche insgesamt zu beseitigen.

Voraussetzungen und Folgen

Sie muss bestimmt, verhältnismäßig und von straßenrechtlichen Gründen getragen sein; bloße Verkehrsregelungen richten sich dagegen nach Straßenverkehrsrecht.

Beispiel

Eine Innenstadtstraße bleibt für Fußgänger und Radfahrer öffentlich, wird aber für den Kraftfahrzeugverkehr dauerhaft gesperrt.

Häufige Fragen

Ist jedes Verkehrsschild eine Teileinziehung?

Nein. Verkehrszeichen beruhen regelmäßig auf Straßenverkehrsrecht und ändern die Widmung nicht.

Kann eine Teileinziehung angefochten werden?

Betroffene können im Rahmen ihrer Klagebefugnis verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz suchen.

Verwandte Begriffe

Siehe Einziehung einer Straße, Widmung einer Straße und Straßenrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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