Gemeingebrauch

Gemeingebrauch ist die Benutzung einer öffentlichen Straße durch jedermann im Rahmen ihrer Widmung und der geltenden Verkehrsvorschriften. Er umfasst vor allem Fortbewegung und Verkehr, kann je nach Landesrecht aber auch einen begrenzten kommunikativen Gebrauch einschließen. Die Nutzung ist grundsätzlich erlaubnisfrei und unentgeltlich. Wer die Straße überwiegend zu anderen, insbesondere gewerblichen oder privaten Zwecken nutzt, überschreitet regelmäßig den Gemeingebrauch und übt eine Sondernutzung aus. Einzelne Nutzungsformen können durch Verkehrszeichen näher geregelt oder beschränkt werden.

Rechtliche Bedeutung

Der Gemeingebrauch vermittelt ein öffentlich-rechtliches Benutzungsrecht, jedoch keinen Anspruch auf unveränderte Straßenverhältnisse oder einen bestimmten Parkplatz.

Voraussetzungen und Folgen

Grenzen ergeben sich aus Widmung, Straßenklasse, Verkehrsrecht und dem gleichberechtigten Gebrauch anderer Verkehrsteilnehmer.

Beispiel

Ein Fußgänger benutzt den Gehweg, um ein Geschäft zu erreichen; dies ist typischer Gemeingebrauch.

Häufige Fragen

Ist Parken Gemeingebrauch?

Das verkehrsübliche Parken grundsätzlich ja, soweit Widmung und Verkehrsvorschriften es zulassen.

Braucht man dafür eine Erlaubnis?

Nein, Gemeingebrauch ist im Grundsatz erlaubnisfrei.

Verwandte Begriffe

Siehe Öffentliche Straße, Sondernutzung und Widmung einer Straße.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Straßen- und Wegerecht

    Das Straßen- und Wegerecht bezeichnet die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften über Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Es regelt insbesondere Entstehung und Ende ihrer Öffentlichkeit, Einteilung in Straßenklassen, Straßenbaulast, Gemeingebrauch und Sondernutzung. Die Einzelheiten ergeben sich überwiegend aus den Straßen- und Wegegesetzen der Länder; für Bundesfernstraßen gilt ergänzend das Bundesfernstraßengesetz. Zuständigkeiten…

  • Straßenbaulast

    Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich-rechtliche Verantwortung, eine Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Träger ist je nach Straßenklasse der Bund, ein Land, ein Landkreis, eine Gemeinde oder eine andere Körperschaft. Inhalt und Umfang bestimmen die Straßengesetze im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Aus der Straßenbaulast folgt…

  • Öffentliche Straße

    Eine öffentliche Straße ist eine Straße, ein Weg oder ein Platz, der durch Widmung dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurde. Zum Straßenkörper können neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Böschungen, Entwässerungsanlagen und weiteres Zubehör gehören. Entscheidend ist nicht allein das Eigentum am Grundstück, sondern der öffentlich-rechtliche Status. Umfang und Grenzen der zulässigen…

  • Einziehung einer Straße

    Die Einziehung einer Straße ist der hoheitliche Akt, durch den eine öffentliche Straße vollständig ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche verliert. Sie beendet die Widmung und damit den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Zulässig ist sie nach Maßgabe des jeweiligen Straßengesetzes, insbesondere wenn die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Das Verfahren verlangt…

  • |

    Amtshaftung wegen Straßenmängeln

    Amtshaftung wegen Straßenmängeln betrifft Schadensersatzansprüche, wenn ein Amtsträger eine drittbezogene Pflicht zur sicheren Unterhaltung oder Kontrolle einer öffentlichen Straße schuldhaft verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Anspruchsgrundlage ist regelmäßig § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Der Geschädigte muss Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden und Ursächlichkeit darlegen. Nicht jeder Straßenschaden begründet Haftung; maßgeblich sind Verkehrsbedeutung,…

  • |

    Sondernutzungserlaubnis

    Die Sondernutzungserlaubnis ist die behördliche Gestattung, eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen. Sie wird beispielsweise für Außengastronomie, Verkaufsstände, Container oder Baugerüste benötigt. Die Erlaubnis steht regelmäßig im Ermessen der zuständigen Straßenbaubehörde und kann befristet, widerruflich oder mit Auflagen versehen werden. Daneben können weitere Genehmigungen, etwa nach Bau-, Gewerbe- oder Straßenverkehrsrecht, erforderlich sein….