Körperschaftsstatus einer Religionsgemeinschaft

Der Körperschaftsstatus einer Religionsgemeinschaft ist die Verleihung der Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den religionsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Voraussetzung sind insbesondere Dauer und Gewähr der Dauer durch Verfassung und Mitgliederzahl sowie Rechtstreue in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang. Der Status vermittelt besondere öffentlich-rechtliche Befugnisse, etwa Dienstherrnfähigkeit und unter gesetzlichen Voraussetzungen Steuererhebungsrecht. Er begründet jedoch keine staatliche Aufsicht über Glaubenslehre oder innere Organisation. Religionsfreiheit und Selbstbestimmung bestehen unabhängig davon bereits vor der Verleihung.

Rechtliche Bedeutung

Der Körperschaftsstatus ist ein Angebot besonderer Rechtsform und kein Qualitätsurteil über die betreffende Religion.

Voraussetzungen und Folgen

Das Verleihungsverfahren richtet sich nach Landesrecht; Gleichbehandlung und staatliche Neutralität sind zu wahren.

Beispiel

Eine seit Jahrzehnten bestehende Religionsgemeinschaft beantragt beim zuständigen Land die Verleihung des Körperschaftsstatus.

Häufige Fragen

Ist der Status Voraussetzung für Religionsfreiheit?

Nein. Religionsfreiheit besteht unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Rechtsform.

Kann der Status entzogen werden?

Bei dauerhaftem Wegfall wesentlicher Voraussetzungen kann dies nach Maßgabe des Rechts möglich sein.

Verwandte Begriffe

Siehe Körperschaft des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaft und Kirchensteuer.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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