Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Erbe die Erbschaft formgerecht ablehnen kann. Sie beträgt grundsätzlich sechs Wochen und beginnt, sobald der Erbe vom Erbfall und vom Berufungsgrund Kenntnis hat. In bestimmten Auslandsfällen beträgt sie sechs Monate. Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären oder öffentlich beglaubigt einzureichen. Nach Fristablauf gilt die Erbschaft regelmäßig als angenommen; eine Anfechtung bleibt nur begrenzt möglich. Eine frühzeitige Klärung verhindert häufig Haftungs- und Fristprobleme im Nachlassverfahren.

Rechtliche Bedeutung

Die Frist schützt Rechtssicherheit und verlangt eine schnelle Prüfung des Nachlasses.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein gesetzlicher Erbe erfährt von Überschuldung und erklärt binnen sechs Wochen die Ausschlagung beim Nachlassgericht.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Frist schützt Rechtssicherheit und verlangt eine schnelle Prüfung des Nachlasses.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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