Erbunwürdigkeit
Erbunwürdigkeit ist der gesetzliche Ausschluss eines Erben oder Vermächtnisnehmers wegen besonders schwerwiegenden Fehlverhaltens gegenüber dem Erblasser oder dessen letzter Willensbildung. Gründe können etwa vorsätzliche Tötung, Verhinderung der Testamentserrichtung oder bestimmte Urkundendelikte sein. Die Unwürdigkeit wirkt grundsätzlich nicht automatisch, sondern muss nach dem Erbfall durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Bei Erfolg gilt der Erwerb als nicht erfolgt; an die Stelle des Unwürdigen treten die Personen, die ohne ihn berufen wären.
Rechtliche Einordnung
Die §§ 2339 bis 2345 BGB regeln Gründe, Anfechtungsberechtigung, Frist und Rechtsfolgen. Die Tatbestände sind wegen ihrer einschneidenden Wirkung eng auszulegen.
Bedeutung und Abgrenzung
Erbunwürdigkeit ist von Enterbung und Pflichtteilsentziehung zu unterscheiden. Enterbung beruht auf dem Willen des Erblassers; Erbunwürdigkeit auf gesetzlich bewerteten schweren Verfehlungen und gerichtlicher Anfechtung.
Beispiel
Ein eingesetzter Erbe vernichtet vorsätzlich ein späteres Testament, damit eine für ihn günstigere ältere Verfügung gilt. Ein nachrückender Berechtigter kann die Erbunwürdigkeit gerichtlich geltend machen.
Häufige Fragen
Verliert der Betroffene automatisch die Erbschaft?
Nein. Regelmäßig ist eine erfolgreiche Anfechtungsklage nach dem Erbfall erforderlich.
Wer darf anfechten?
Anfechtungsberechtigt ist grundsätzlich, wem der Wegfall des Erbunwürdigen erbrechtlich zugutekäme.
Kann der Erblasser verzeihen?
Ja. Eine wirksame Verzeihung kann die Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit ausschließen.
Verwandte Begriffe und Quellen
Erbrecht, Erbe, Erblasser, Testament, Erbschein, Erbengemeinschaft und Pflichtteil
Weitere verständliche Informationen bieten zivilrecht-faq.de und, bei familienrechtlichen Bezügen, info-familienrecht.de. Die gesetzlichen Regelungen stehen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.