Computersabotage

Computersabotage ist die erhebliche Störung einer Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist. § 303b StGB erfasst unter anderem Datenveränderung, Eingabe oder Übermittlung von Daten sowie Zerstörung oder Beschädigung von Anlagen und Datenträgern. Für Unternehmen oder Behörden gelten qualifizierte Strafrahmen. Entscheidend sind Wesentlichkeit, erhebliche Störung, Tathandlung und Vorsatz. Auch verteilte Überlastungsangriffe können den Tatbestand erfüllen. Digitale Beweissicherung und technische Sachverhaltsaufklärung sind für die Verfolgung besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Computersabotage schützt die Funktionsfähigkeit wichtiger Datenverarbeitungssysteme.

Voraussetzungen und Folgen

Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.

Beispiel

Ein koordinierter Angriff legt die Server eines Unternehmens für längere Zeit lahm.

Häufige Fragen

Was ist der Kern des Begriffs?

Computersabotage schützt die Funktionsfähigkeit wichtiger Datenverarbeitungssysteme.

Was ist besonders zu beachten?

Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.

Verwandte Begriffe

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