Fahrlässigkeit im Strafrecht
Fahrlässigkeit im Strafrecht bezeichnet die pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist für Aufbau und Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung regelmäßig von zentraler Bedeutung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.
Voraussetzungen und Folgen
Strafbarkeit besteht nur, wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht
Beispiel
Ein Fahrer übersieht wegen Unaufmerksamkeit einen Fußgänger und verletzt ihn
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Warum ist die Abgrenzung wichtig?
Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand
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