Fahrlässigkeit im Strafrecht

Fahrlässigkeit im Strafrecht bezeichnet die pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist für Aufbau und Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung regelmäßig von zentraler Bedeutung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Strafbarkeit besteht nur, wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht

Beispiel

Ein Fahrer übersieht wegen Unaufmerksamkeit einen Fußgänger und verletzt ihn

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Hypothetische Kausalität

    Hypothetische Kausalität betrifft die Frage, ob ein tatsächlich verursachter Erfolg später ohnehin durch einen nur gedachten oder noch nicht wirksam gewordenen Umstand eingetreten wäre. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der…

  • Einverständnis im Strafrecht

    Einverständnis im Strafrecht ist die tatsächliche Zustimmung des Rechtsgutsträgers, die bereits die Verwirklichung bestimmter Straftatbestände ausschließt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und…

  • Nebentäterschaft

    Nebentäterschaft liegt vor, wenn mehrere Täter unabhängig voneinander und ohne gemeinsamen Tatplan zur Verwirklichung desselben tatbestandlichen Erfolgs beitragen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…

  • Rechtfertigende Pflichtenkollision

    Rechtfertigende Pflichtenkollision liegt vor, wenn ein Täter gleichzeitig mehrere rechtliche Handlungspflichten erfüllen müsste, tatsächlich aber nur eine davon erfüllen kann. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind…

  • Unechtes Unterlassungsdelikt

    Unechtes Unterlassungsdelikt bezeichnet die Verwirklichung eines Erfolgsdelikts durch Unterlassen aufgrund besonderer Garantenpflicht. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche…

  • Konkurrenzen im Strafrecht

    Konkurrenzen im Strafrecht regeln, wie mehrere verwirklichte Strafvorschriften oder mehrere Taten im Schuldspruch und bei der Strafzumessung zueinander stehen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…