Erfolgsdelikt

Erfolgsdelikt ist eine Straftat, deren Tatbestand neben der Handlung den Eintritt eines davon gedanklich abtrennbaren Erfolgs voraussetzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Zwischen Handlung und Erfolg müssen Kausalität und regelmäßig objektive Zurechnung bestehen. Erfolgsdelikte können vorsätzlich oder, bei entsprechender gesetzlicher Regelung, fahrlässig begangen werden.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Bei der Körperverletzung muss die Handlung eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung hervorrufen.

Häufige Fragen

Warum ist Erfolgsdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Untersuchungshaft

    Untersuchungshaft ist die Freiheitsentziehung eines Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung zur Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Wegen des hohen Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit entscheidet grundsätzlich ein Richter durch Haftbefehl. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe und muss so kurz wie möglich dauern. Voraussetzungen Nach §§…

  • Nötigung

    Nötigung ist das rechtswidrige Erzwingen eines Verhaltens durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Der Täter muss einen anderen dadurch zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlassen und vorsätzlich handeln. Nach § 240 StGB ist die Tat nur rechtswidrig, wenn die Anwendung des Mittels zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Auch der Versuch…

  • Vergehen

    Vergehen ist nach § 12 Absatz 2 StGB eine rechtswidrige Tat, deren Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt oder die mit Geldstrafe bedroht ist. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen…

  • Ransomware

    Ransomware ist Schadsoftware, die Daten oder Systeme sperrt, verschlüsselt oder mit Veröffentlichung droht, um Lösegeld zu erpressen. Angriffe können Computersabotage, Datenveränderung, Ausspähen von Daten und Erpressung verwirklichen. Unternehmen treffen zudem Melde-, Datenschutz- und IT-Sicherheitspflichten. Wichtig sind Beweissicherung, Krisenmanagement, Wiederherstellung, Information zuständiger Stellen und Prüfung einer Datenschutzverletzung. Lösegeldzahlungen können weitere rechtliche und praktische Risiken verursachen. Digitale…

  • Beschützergarant

    Beschützergarant ist ein Garant, dem der Schutz eines bestimmten Rechtsguts oder einer bestimmten Person vor Gefahren anvertraut ist. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…

  • Computersabotage

    Computersabotage ist die erhebliche Störung einer Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist. § 303b StGB erfasst unter anderem Datenveränderung, Eingabe oder Übermittlung von Daten sowie Zerstörung oder Beschädigung von Anlagen und Datenträgern. Für Unternehmen oder Behörden gelten qualifizierte Strafrahmen. Entscheidend sind Wesentlichkeit, erhebliche Störung, Tathandlung und Vorsatz. Auch verteilte Überlastungsangriffe können den…